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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Jadi Yoga Retreats, Veranstaltungen und Seminare

 

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1. Jadi Yoga ist die Geschäftsbezeichnung von Jacqueline Dischler, Vilzing 23, 93413 Cham, als Einzelunternehmerin. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen den Retreat-, Veranstaltungs- und Seminarteilnehmern (im Folgenden „Teilnehmer“) und Jacqueline Dischler (im Folgenden „Seminarveranstalter“. Die AGB gelten für die Durchführung von Retreats, sonstigen Veranstaltungen und Seminaren (im Folgenden: „Seminar“) unabhängig vom Veranstaltungsort des gebuchten Seminars.

1.2. Ein Yogaretreat, Yogaseminar oder eine sonstige Yogaveranstaltung von Jacqueline Dischler hat stets eine Bildungsleistung im Bereich Yoga, Musik, Tanz oder Mindset zum Inhalt. Bei den Seminaren, Retreats und Veranstaltungen handelt es sich um Fortbildungen und Seminare. Es handelt sich dabei weder um eine Reiseleistung noch um eine touristische Leistung. Wird bei einem Seminar auch Unterkunft und Verpflegung angeboten, so handelt es sich bei der Verpflegung um einen wesensmäßigen Bestandteil der angebotenen Unterkunft. Eine Unterkunft zählt zwar als Reiseleistung. Bei Angebot einer einzelnen Reiseleistung (Unterkunft mit Verpflegung) zusammen mit einem Seminar ist der Anbieter jedoch kein Reiseveranstalter, sodass es sich nicht um Pauschalreisen handelt.

1.3. Die Teilnahme an den Seminaren setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Wenn sich der Teilnehmer in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet, ist er gehalten, die Teilnahme mit dem Arzt bzw. Therapeuten zu besprechen.

2. Abschluss des Seminarvertrags

2.1. Mit der Anmeldung (mündlich, telefonisch, per E-Mail, Homepage-Formular, Buchungssystem) bietet der Teilnehmer dem Seminarveranstalter den Abschluss eines Vertrags an. Der Seminarveranstalter bestätigt den Eingang der Buchungsanfrage auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. 

2.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Teilnehmer auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, soweit diese die Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

2.3. Erst dann, wenn der Seminarveranstalter die Buchungsanfrage bestätigt und der Teilnehmer seine Buchung ausdrücklich oder stillschweigend durch Zahlung der Rechnung bestätigt, kommt der Vertrag zustande.

3. Bezahlung

3.1. Die Rechnung/en ist/sind sofort zu bezahlen. Die Zahlung ist in Euro fällig.

3.2. Bei Ratenzahlung in Form einer Anzahlung und Restzahlung ist die Restzahlung spätestens 28 Tage vor Seminarbeginn zu leisten. Der Versand der Seminarinformationen erfolgt nach dem vollständigen Zahlungseingang, spätestens jedoch 21 Tage vor Seminarbeginn. Bei kurzfristigen Buchungen weniger als 28 Tage vor Seminarbeginn wird der ganze Seminarpreis sofort fällig.

3.3. Bei Nichtbeachtung der Zahlungsfristen, obwohl der Seminarveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers besteht, ist der Seminarveranstalter berechtigt, nach Zahlungserinnerung mit Fristsetzung vom Seminarvertrag zurückzutreten und die Anzahlung einzubehalten.

4. Vertragliche Leistungen und Preise

4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Seminar-Beschreibung auf der Website und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Seminarbestätigung. Preise gelten – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – in Euro, pro Person. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen ausdrücklicher Bestätigung. 

4.2. Der Teilnehmer informiert sich vor Seminarbeginn selbst über An- und Abreise.

5. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss

5.1. Änderungen von dem vereinbarten Inhalt des Seminarvertrags vor der Anreise, z.B. Änderungen des Programmablaufs oder Änderung eines Seminarleiters, Kursleiters oder Musikers, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Seminarveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Seminars nicht beeinträchtigen. Der Seminarveranstalter wird die Teilnehmer von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich nach Kenntniserlangung des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis setzen. 

5.2. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Seminarleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Seminarvertrages geworden sind, ist der Teilnehmer berechtigt, innerhalb einer vom Seminarveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einem Ersatzseminar zu verlangen, soweit ihm vom Seminarveranstalter ein solcher angeboten wurde. Wenn der Teilnehmer nicht oder nicht in der gesetzten Frist auf diese Mitteilung reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. 

5.3. Bei Teilnahmeverhinderung der im Seminarprogramm auf der Website genannten Kursleiter oder Musiker ist der Seminarveranstalter bemüht, einen Ersatz einzusetzen. Falls dies kurzfristig nicht möglich ist und die übrigen Kursleiter / Musiker die Seminarleistung des verhinderten Leiters/Musikers übernehmen können, stellt der Seminarveranstalter keinen Ersatz. Dies gilt insbesondere für krankheitsbedingte Ausfälle. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

6. Rücktritt durch den Teilnehmer

6.1. Der Teilnehmer kann vor Seminarbeginn jederzeit gegenüber dem Seminarveranstalter in schriftlicher Form die Buchung stornieren. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Seminarveranstalter. Storniert der Teilnehmer den Vertrag, kann der Seminarveranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Stornierungserklärung des Teilnehmers in Prozent der Seminargebühr wie folgt berechnet:

– bis 7 Tage nach Zugang der Buchungsbestätigung ist eine kostenlose Stornierung möglich, sofern die Buchungsbestätigung mindestens 5 Wochen vor Seminarbeginn zugegangen ist. Erfolgt die Buchung später als 5 Wochen vor Seminarbeginn, ist eine kostenlose Stornierung nicht mehr möglich.

– ab 7 Tage nach Zugang der Buchungsbestätigung bis 4 Wochen vor Seminarbeginn: 50 % des Seminarpreises

– Später als 28 Tage vor Seminarbeginn: 100 % des Seminarpreises

ERKLÄRUNGDas sind die üblichen Regelungen. Wir müssen im Voraus die Location und Anzahl der Betten buchen, eine Köchin engagieren, vieles einkaufen, Versicherungen abschließen etc. – all das ist verbindlich, wir können diese Dinge nicht stornieren. Daher können wir Retreats nur machen, wenn die gebuchten Plätze ebenfalls verbindlich sind. Hoffentlich kommt es nicht zu einer „worst case“ Situation, in der jemand kurzfristig stornieren muss und der Platz nicht nachbesetzt werden kann. Das wäre uns sehr sehr unangenehm. Aber es ist natürlich wichtig, dass wir vorher „worst case“ Fälle geregelt und geklärt haben. 

6.2. Der Teilnehmer kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer nennen, der an seiner Stelle am Seminar teilnimmt. Der Teilnehmer gibt sofort Bescheid, wenn er weiß, dass er nicht teilnehmen kann. Sofern das Seminar ausgebucht ist und der Platz vom Seminarveranstalter mit einem Ersatzteilnehmer, den der stornierende Teilnehmer nicht selbst gestellt hat, nachbesetzt werden kann, erstattet der Seminarveranstalter 100 % des Seminarpreises an den stornierenden Teilnehmer aus Kulanz zurück. Ob Plätze noch nachbesetzt werden können, hängt insbesondere davon ab, wie kurzfristig eine Stornierung erfolgt. Die Nachbesetzung eines Platzes kann daher nicht garantiert werden. Der Seminarveranstalter ist stets bemüht, Seminarplätze von Teilnehmern, die kurzfristig stornieren müssen, nachzubesetzen.

6.3. Der Seminarveranstalter empfiehlt eine Seminarrücktrittsversicherung und/oder Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die die oben genannten Entschädigungskosten im Rahmen der Versicherungsbedingungen übernimmt.

6.4. Der Teilnehmer ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich, um die Ein- und Anreise zum Seminarort zu gewährleisten. Dies betrifft ggf. auch Visa oder Vorgaben zu Einreisebestimmungen – auch solchen, die Covid-19 betreffen.

HINWEISWir informieren euch natürlich vor der Veranstaltung nochmal, falls hier etwas zu beachten wäre!

6.5. Sollte der Teilnehmer eine Rückerstattung erhalten, wird der Seminarveranstalter die Rückerstattung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung leisten.

7. Rücktritt durch den Seminarveranstalter

7.1. Sollte die Mindestteilnehmerzahl von 8 Teilnehmern pro Seminar 28 Tage vor Beginn des Seminars nicht vorliegen, ist der Seminarveranstalter berechtigt, vom Seminarvertrag zurückzutreten. Der Teilnehmer wird in diesem Fall per E-Mail informiert und erhält selbstverständlich seine Anzahlung – bzw. sofern bereits die Gesamtzahlung erfolgt ist, den gesamten Seminarpreis – unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurückerstattet.

7.2. Der Seminarveranstalter ist nicht verpflichtet, dem Teilnehmer Stornierungs- oder Umbuchungskosten für anderweitig bereits geleistete Transport- oder touristische Leistungen zu ersetzen.

ERKLÄRUNGFalls es mal zu wenige Buchungen gibt, müssen wir leider absagen. Natürlich bekommt ihr dann eure Zahlung zurückerstattet. Wir legen alle Einnahmen vorab auf ein sicheres Konto, das nicht angerührt wird, bis die Leistung erfüllt ist. Im Falle eines Ausfalls geht die Rückzahlung ganz schnell. 

 

8. Haftung

8.1. Ansprüche der Seminarteilnehmer auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Seminarveranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

8.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Seminarveranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Seminarveranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

8.4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

8.5. Der Seminarveranstalter haftet nicht für die An- und Abreise.

ERKLÄRUNGWir haben eine Betriebshaftpflichtversicherung, die im Falle von Schäden einspringt. Beispiel: ich trete versehentlich auf deine Sonnenbrille. Hier greift die Versicherung. 

 

9. Höhere Gewalt

9.1. Kann ein Teilnehmer aus Gründen von höherer Gewalt kurzfristig nicht am Seminar teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Seminarpreises. Weitergehende Haftungs- oder Schadenersatzansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen.

9.2. Bei Absage des Seminars durch den Seminarveranstalter aus organisatorischen Gründen oder infolge höherer Gewalt wird der volle Gesamtseminarpreis erstattet. Weitergehende Haftungs- oder Schadensersatzansprüche sind entsprechend Nr. 8 ausgeschlossen.

9.3. Fälle höherer Gewalt sind insbesondere Krieg, innere Unruhen, Erdbeben, Explosionen, Feuer; Streik und rechtlich zulässige Aussperrung sowie andere, von den Parteien jeweils nicht zu vertretende Umstände stehen der höheren Gewalt gleich..

10. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer dem Seminarveranstalter zur Abwicklung des Seminars zur Verfügung stellt, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Es gelten die Datenschutzhinweise, die unter www.jadiyoga.com/datenschutzerklaerung/ aufgerufen werden können.

11. Einverständniserklärung in Bild- und Videoaufnahmen

11.1. Der Seminarveranstalter behält sich vor, Bild- und Videoaufnahmen während des Seminars zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf der eigenen Webseite und in eigenen sozialen Medien sowie zur Weitergabe an Kooperationspartner (Lehrpersonal, Seminarhotel, …) zur Verwendung und Veröffentlichung auf deren Webseiten und in deren sozialen Medien zu Zwecken der Werbung und Beschreibung der Leistungen anzufertigen.

11.2. Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis in Bild- und Videoaufnahmen seiner Person in einer Gruppe zusammen mit anderen Teilnehmern nach Ziffer 11.1. dieser AGB.

11.3. Der Teilnehmer kann sein Einverständnis vor Ort vor Anfertigung der Bild- und Videoaufnahmen gegenüber der die Aufnahmen anfertigenden Person selbstverständlich widerrufen.

ERKLÄRUNG: Bevor wir Fotos/Videos machen, kündigen wir dies stets an! Wir wollen auf gar keinen Fall dein Persönlichkeitsrecht verletzen. Sag uns einfach, wenn du Fotos/Videos nicht magst. Das ist überhaupt kein Problem. Du kannst jederzeit auch nachträglich der Verwendung von Gruppenfotos etc. widersprechen. Bist du allein oder im Zentrum einer Aufnahme, holen wir vorab deine Genehmigung ein.  

 

12. Sonstiges

12.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmern und dem Seminarveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen im Ausland für die Haftung des Seminarveranstalter dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Teilnehmers deutsches Recht Anwendung. 

12.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Teilnehmer und dem Seminarveranstalter gilt als Gerichtsstand Cham. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Mahnverfahrens. Die Möglichkeit der Teilnehmer, die Klage gegen den Seminarveranstalter auch an jedem anderen gegründeten Gerichtsstand zu erheben, bleibt unberührt. 

12.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf diesen Seminarvertrag anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Teilnehmers ergibt oder wenn und insoweit auf den Seminarvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 

12.4. Der Seminarveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser AGB für ihn verpflichtend würde, informiert er den Teilnehmer hierüber in geeigneter Form.

12.5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge.

13. Widerrufsrecht für Verbraucher

Es besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher, § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB. Bei der Buchung eines Yogaretreats, Yogaseminars oder einer Musik- oder Yogaveranstaltung handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung sowie ggf. um eine Dienstleistung im Bereich Unterkunft, bei der sich der Seminarveranstalter dazu verpflichtet, die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für solche Dienstleistungen kein Widerrufsrecht.

ERKLÄRUNG: Zur Klarheit auch gut zu wissen, dass es bei solchen Veranstaltungen kein Widerrufsrecht gibt. Das wurde wohl deswegen gesetzlich so geregelt, weil es sonst eben nicht möglich ist, Freizeitveranstaltungen zu planen.

Stand: April 2024